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Powerline Störungen auf dem Oszilloskop dargestellt 



Powerline Störungen auf einem Handfunkgerät sichtbar gemacht 



PLC Störungen im
Amateurfunk 



PLC Störungen
als Thema im
Fernsehen 
Wie geht es weiter mit dem Smartmetering?

Die Digitalisierung der Energiewende ist vielen Hobbyfunkern und Kurzwellenhörern ein Dorn im Auge. Nicht selten werden die Daten der Smart-Meter-Gateways über PLC (Powerline Control) verschickt und somit die Kurzwelle im Umfeld nahezu unbrauchbar.

Osthessenfunk startete in den letzten Wochen mehrere schriftliche Anfragen zur Umsetzung der intelligenten Messsysteme in allen Haushalten, die durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende nun Pflicht werden. Unter Anderem wurde beim ZVEH, dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke, beim Deutschen Bundestag sowie beim örtlichen Energieversorger Rhön Energie angefragt. Lediglich der örtliche Energieversorger Rhön Energie hat zur Anfrage Stellung genommen. Hier die Anfrage von Osthessenfunk:
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren.
 
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das am 2.September 2016 in Kraft getreten ist, kommen auf die Endverbraucher nun digitale Stromzähler mit so genannten "Smart Meter Gateways" zu. Sie als Versorger sind ja laut Gesetz dazu verpflichtet, solche Messstellen zu verbauen. Laut BMWi sollen 2017 erst nur die Verbraucher solch eine Messstelle bekommen, die über 10.000 kWh im Jahr verbrauchen. Für 2020 ist dies ja dann auch für den Rest vorgesehen. Zur Vernetzung dieser Messstellen soll nicht nur das Internet, sondern auch die Übertragungsart PLC (Power Line Communication) dienen.
 
Die Lösung mittels PLC (Powerline Communication) ist hierbei keine wirkliche Alternative, da die Signale über ungeschirmte Stromkabel übertragen werden. Somit wirkt die gesamte Elektroinstallation als Sendeantenne. Durch die aufmodulierten Frequenzen in das ungeschirmte Stromnetz kann die Kurzwelle von 1-30 MHz gestört werden. Das würde, in und um die durch Powerline gestörten Gebäuden und / oder nahe der Stromleitungen der Energieversorger eine Gefährdung des Rechts auf Informationsfreiheit (GG Art.5 Abs.1) bedeuten.
PLC stört nicht nur den Rundfunkempfang sondern auch andere Elektroverbraucher sowie Funkdienste (Verstoß gegen das TKG) und kann ebenso selbst gestört werden.
 
Stellt man sich den Fall vor, dass ein Endkunde dieses Gateway nicht anschließen möchte evtl. gar keinen Internetanschluss besitzt oder sich nicht mittels PLC verstrahlen lassen will,  so könnten die Daten nicht vom Versorger abgerufen werden.
 
Wie sieht es das Gesetz vor? Ist eine Übertragung der Messwerte zwingend erforderlich?
 
Werden solche Smart Meter Gateways denn derzeit schon durch Sie verbaut bzw. wann ist mit einem flächendeckenden Einbau zu rechnen?
Bieten Sie ihren Kunden die Smart-Meter Technik mit Powerline Communication an? Wenn ja, werden ihre Kunden von Ihnen über die Gefahren dieser unkontrollierbaren Kurzwellenaussendungen über ihre Hausinstallation aufgeklärt?

In dem Antwortschreiben der RhönEnergie Fulda GmbH wird klar, dass nicht alle Endverbraucher eine Smartmetering-Schnittstelle erhalten. Die Datenübertragung erfolg zum Glück nicht über PLC, sondern per Mobilfunk:

Sehr geehrter Herr Arlt,

Nach dem von Ihnen genannten Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird der Einbau der digitalen Messtechnik – der so genannte Roll-Out – ab dem Jahr 2017 stufenweise starten, und ist bis zum Jahr 2032 umzusetzen. Für den Einbau besteht in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen vor Ort und damit insbesondere den Austausch der Zähler übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber. In unserer Region ist das die OsthessenNetz GmbH, eine 100-prozentige Tochter der RhönEnergie Fulda GmbH.

Es werden dabei aber bei Weitem nicht alle Messstellen mit Smart-Meter-Gateways ausgestattet: Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu unterscheiden zwischen der „modernen Messeinrichtung“ und dem „intelligenten Messsystem“:   

1.) Die moderne Messeinrichtung (mME), die den Verbrauch erfassen und anzeigen, aber nicht übertragen kann. Diese Zähler haben keine kommunikative Anbindung nach Außen oder in die Wohnung der Verbraucher – können aber nachgerüstet werden. Diese Zähler ohne Smart-Meter-Gateways werden bereits heute in Neubauten verbaut und werden für den Großteil der Haushalte ausreichen. 

2.) Das intelligente Messsystem (iMSys), das zusätzlich zur modernen Messeinrichtung über ein Kommunikationsmodul, das so genannte Smart-Meter-Gateway verfügt, was eine Kommunikation zum Energieversorger oder vom Keller in die Wohnung der Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht. Diese intelligenten Messsysteme sollen insbesondere bei Gewerbebetrieben, Haushalten mit sehr hohem Verbrauch und bei Erzeugungsanlagen größer 7 kW (z.B. Photovoltaik oder Mini-BHKWs) zum Einsatz kommen.  

Für die Übertragung der Daten ist von Seiten der OsthessenNetz GmbH derzeit die Mobilfunktechnik vorgesehen.  

Innerhalb der kommenden 15 Jahre sollen etwa 95 Prozent aller alten Zähler durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden. Der Einbau intelligenter Messsysteme mit Kommunikationsschnittstelle beginnt bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von über 10.000 kWh. Gemäß § 30 ist der Einbau erst dann verpflichtend, wenn „[…] mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsystem am Markt anbieten“. Derzeit gibt es noch keine drei Unternehmen, die solche Gateways anbieten. Nach gegenwärtiger Abschätzung wird diese Anforderung erst im 4. Quartal 2017 erfüllt. Der flächendeckende Einbau kann somit vermutlich erst ab 2018 beginnen.

Weitere Informationen zur Digitalisierung des Messwesens finden Sie auf den Internetseiten der OsthessenNetz GmbH unter http://www.osthessennetz.de/netzbetrieb/digitalisierung-messwesen/faq-digitales-messwesen


Schlussendlich ist zum jetzigen Zeitpunkt zu sagen: Der Energieversorger in und um Fulda sieht es nicht vor, das störende PLC-System zu benutzen. Jedoch andere Stromanbieter haben damit schon angefangen. Sei es die Datenübermittlung an den Energieversorger oder das Smart-Home, um den eigenen Verbrauch angezeigt zu bekommen.
▼ Smartmetering / Smart Home ▼

Smart Home soll in der Zukunft das
gesamte Haus vernetzen.

Bisher störten nur die PLC-Stecker auf der Kurzwelle, die von Unwissenden in dem
Glauben gekauft wurden,
dass dies ein kabelgebundenes
System ist, dass nicht strahlt.

Smart Meter Gateways erlauben eine bidirektionale Kommunikation zwischen dem Netzbetreiber und Verbraucher. Verbrauchsdaten können zeitnah an den Netzbetreiber übermittelt werden, und mit Hilfe von Schaltboxen oder Smart-Grid-fähigen Haushaltsgeräten Stromverbraucher steuern.
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