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Wie geht es weiter mit dem Smartmetering? |
Die Digitalisierung der Energiewende ist vielen
Hobbyfunkern und Kurzwellenhörern ein Dorn im Auge. Nicht
selten werden die Daten der Smart-Meter-Gateways über
PLC (Powerline Control)
verschickt und somit die Kurzwelle im Umfeld nahezu
unbrauchbar.
Osthessenfunk startete in den letzten Wochen mehrere
schriftliche Anfragen zur Umsetzung der intelligenten
Messsysteme in allen Haushalten, die durch das Gesetz zur
Digitalisierung der Energiewende nun Pflicht werden. Unter
Anderem wurde beim ZVEH, dem Zentralverband der Deutschen
Elektro- und Informationstechnischen Handwerke, beim
Deutschen Bundestag sowie beim örtlichen Energieversorger
Rhön Energie angefragt. Lediglich der örtliche
Energieversorger Rhön Energie hat zur
Anfrage Stellung genommen. Hier die Anfrage von
Osthessenfunk:
Guten Tag sehr geehrte Damen und
Herren.
Mit dem
Gesetz zur
Digitalisierung
der
Energiewende,
das am
2.September
2016 in
Kraft
getreten
ist, kommen
auf die
Endverbraucher
nun digitale
Stromzähler
mit so
genannten
"Smart Meter
Gateways"
zu. Sie als
Versorger
sind ja laut
Gesetz dazu
verpflichtet,
solche
Messstellen
zu verbauen.
Laut BMWi
sollen 2017
erst nur die
Verbraucher
solch eine
Messstelle
bekommen,
die über
10.000 kWh
im Jahr
verbrauchen.
Für 2020 ist
dies ja dann
auch für den
Rest
vorgesehen.
Zur
Vernetzung
dieser
Messstellen
soll nicht
nur das
Internet,
sondern auch
die
Übertragungsart
PLC (Power
Line
Communication)
dienen.
Die Lösung
mittels
PLC
(Powerline
Communication)
ist hierbei
keine
wirkliche
Alternative,
da die
Signale über
ungeschirmte
Stromkabel
übertragen
werden.
Somit wirkt
die gesamte
Elektroinstallation
als
Sendeantenne.
Durch die
aufmodulierten
Frequenzen
in das
ungeschirmte
Stromnetz
kann die
Kurzwelle
von 1-30 MHz
gestört
werden. Das
würde, in
und um die
durch
Powerline
gestörten
Gebäuden und
/ oder nahe
der
Stromleitungen
der
Energieversorger
eine
Gefährdung
des
Rechts auf
Informationsfreiheit
(GG Art.5
Abs.1)
bedeuten.
PLC stört
nicht nur
den
Rundfunkempfang
sondern auch
andere
Elektroverbraucher
sowie
Funkdienste
(Verstoß
gegen das
TKG) und
kann ebenso
selbst
gestört
werden.
Stellt man
sich den
Fall vor,
dass ein
Endkunde
dieses
Gateway
nicht
anschließen
möchte evtl.
gar keinen
Internetanschluss
besitzt oder
sich nicht
mittels PLC
verstrahlen
lassen will,
so könnten
die Daten
nicht vom
Versorger
abgerufen
werden.
Wie sieht es
das Gesetz
vor? Ist
eine
Übertragung
der
Messwerte
zwingend
erforderlich?
Werden
solche Smart
Meter
Gateways
denn derzeit
schon durch
Sie verbaut
bzw. wann
ist mit
einem
flächendeckenden
Einbau zu
rechnen?
Bieten Sie
ihren Kunden
die
Smart-Meter
Technik mit
Powerline
Communication
an? Wenn ja,
werden ihre
Kunden von
Ihnen über
die Gefahren
dieser
unkontrollierbaren
Kurzwellenaussendungen
über ihre
Hausinstallation
aufgeklärt?
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In dem Antwortschreiben der RhönEnergie Fulda GmbH
wird klar, dass nicht alle Endverbraucher eine
Smartmetering-Schnittstelle erhalten. Die Datenübertragung
erfolg zum Glück nicht über
PLC, sondern per
Mobilfunk:
Sehr geehrter Herr Arlt,
Nach dem von Ihnen genannten
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird der
Einbau der digitalen Messtechnik – der so genannte
Roll-Out – ab dem Jahr 2017 stufenweise starten, und
ist bis zum Jahr 2032 umzusetzen. Für den Einbau
besteht in Deutschland eine gesetzliche
Verpflichtung. Die Umsetzung der gesetzlichen
Regelungen vor Ort und damit insbesondere den
Austausch der Zähler übernimmt der grundzuständige
Messstellenbetreiber. In unserer Region ist das die
OsthessenNetz GmbH, eine 100-prozentige Tochter der
RhönEnergie Fulda GmbH.
Es werden dabei aber bei
Weitem nicht alle Messstellen mit
Smart-Meter-Gateways ausgestattet: Wichtig ist in
diesem Zusammenhang zu unterscheiden zwischen der
„modernen Messeinrichtung“ und dem „intelligenten
Messsystem“:
1.) Die moderne
Messeinrichtung (mME), die den Verbrauch erfassen
und anzeigen, aber nicht übertragen kann. Diese
Zähler haben keine kommunikative Anbindung nach
Außen oder in die Wohnung der Verbraucher – können
aber nachgerüstet werden. Diese Zähler ohne
Smart-Meter-Gateways werden bereits heute in
Neubauten verbaut und werden für den Großteil der
Haushalte ausreichen.
2.) Das intelligente
Messsystem (iMSys), das zusätzlich zur modernen
Messeinrichtung über ein Kommunikationsmodul, das so
genannte Smart-Meter-Gateway verfügt, was eine
Kommunikation zum Energieversorger oder vom Keller
in die Wohnung der Verbraucherinnen und Verbraucher
ermöglicht. Diese intelligenten Messsysteme sollen
insbesondere bei Gewerbebetrieben, Haushalten mit
sehr hohem Verbrauch und bei Erzeugungsanlagen
größer 7 kW (z.B. Photovoltaik oder Mini-BHKWs) zum
Einsatz kommen.
Für die Übertragung der
Daten ist von Seiten der OsthessenNetz GmbH derzeit
die Mobilfunktechnik vorgesehen.
Innerhalb der kommenden 15
Jahre sollen etwa 95 Prozent aller alten Zähler
durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden. Der
Einbau intelligenter Messsysteme mit
Kommunikationsschnittstelle beginnt bei Verbrauchern
mit einem Jahresverbrauch von über 10.000 kWh. Gemäß
§ 30 ist der Einbau erst dann verpflichtend, wenn
„[…] mindestens drei voneinander unabhängige
Unternehmen intelligente Messsystem am Markt
anbieten“. Derzeit gibt es noch keine drei
Unternehmen, die solche Gateways anbieten. Nach
gegenwärtiger Abschätzung wird diese Anforderung
erst im 4. Quartal 2017 erfüllt. Der flächendeckende
Einbau kann somit vermutlich erst ab 2018 beginnen.
Weitere Informationen zur
Digitalisierung des Messwesens finden Sie auf den
Internetseiten der OsthessenNetz GmbH unter
http://www.osthessennetz.de/netzbetrieb/digitalisierung-messwesen/faq-digitales-messwesen
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Schlussendlich ist zum jetzigen Zeitpunkt zu sagen:
Der Energieversorger in und um Fulda sieht es nicht vor, das
störende PLC-System
zu benutzen. Jedoch andere Stromanbieter haben damit schon
angefangen. Sei es die Datenübermittlung an den
Energieversorger oder das Smart-Home, um den eigenen
Verbrauch angezeigt zu bekommen. |
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▼ Smartmetering / Smart Home ▼ |
Smart Home soll in der Zukunft das
gesamte Haus vernetzen.
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Bisher störten nur die PLC-Stecker auf der Kurzwelle, die von
Unwissenden in dem
Glauben gekauft wurden,
dass dies ein kabelgebundenes
System ist, dass nicht strahlt.
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Smart Meter Gateways erlauben eine bidirektionale Kommunikation
zwischen dem Netzbetreiber und Verbraucher. Verbrauchsdaten
können zeitnah an den Netzbetreiber übermittelt werden, und mit
Hilfe von Schaltboxen oder Smart-Grid-fähigen Haushaltsgeräten
Stromverbraucher steuern.
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